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Mietbedingungen
 
 

§ 1 Vertragsabschluss – Anzahlung

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Mieters (Vertragspartners) durch den Vermieter zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgt.

 

Der Vermieter weist vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Mieters auf die geforderte Anzahlung in Höhe von € 100,00 hin. Erklärt sich der Mieter/Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Vermieter zustande.

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsgebühren) trägt der Mieter. Kredit- und Debitkarten können nicht akzeptiert werden. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

 

§ 2 Beginn und Ende der Beherbergung

Der Mieter hat das Recht, so der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

 

Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

 

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.

 

§ 3 Kaution

Die Kaution in Höhe von € 100 ist bei der Ankunft in der Ferienunterkunft vom Mieter zu zahlen, um den Vermieter im Falle von Schäden durch den Mieter zu schützen. Der Mieter und seine Begleitpersonen haften in vollem Umfang für die verursachten Schäden am Inventar, der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus.

Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter mitgeteilt werden und können in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden. Die gezahlte Kaution wird am Abreisetag und nach einer Begehung zurück gezahlt, wenn die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wurde. Ansonsten werden die verursachten Schäden von der Kaution einbehalten.

 

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

 

Rücktritt durch den Vermieter

Wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

 Bis spätestens 46 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermieter, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

 

Rücktritt durch den Mieter – Stornogebühr

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter, beachten Sie bitte folgendes:

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Gäste-Stornierung wird die Buchungsgebühr in Höhe von € 100 als Bearbeitungsgebühr einbehalten;

Im Falle einer Stornierung von weniger als 3 Monate vor Ihrem geplanten Ankunftstag ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Mieters nur unter Entrichtung folgender zusätzlicher Stornogebühren möglich:

 

  • 3 Monate bis 46 Tage vor dem Ankunftstag: 10% vom gesamten Mietpreis;

  • bis 31 Tage vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Mietpreis;

  • bis 8 Tage vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Mietpreis;

  • bis 4 Tage vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Mietpreis;

 

danach ist keine Stornierung mehr möglich (100% vom gesamten Mietpreis)    

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.                  

 

Behinderungen der Anreise

Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. Streiks an Abflughäfen, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

Aus diesem Grunde raten wir dringend unseren Gästen, eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Vergleich Reiserücktrittversicherungen unter folgendem Link: http://www.geld.de/lp/reiseversicherung/01?module=reise&controller=index&action=selecttyp&insurance=rrv&type=einzel

 

§ 5 Verlängerung der Beherbergung

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Vermieter der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Vermieter trifft dazu keine Verpflichtung.

 

§ 6 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen bzw. einzubehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn

 

  • der Vertragspartner bzw. der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;

  • der Gast von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;

  • die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht befreit ist.

Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Mieters/Vertragspartners sind ausgeschlossen.

 

§ 7 Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

Der Vermieter kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Vermieters.

 

§ 8 Rechte des Mieters

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Mieter das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.

Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 

§ 9 Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Mieters Leistungen des Vermieters entgegennehmen, verursachen.

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit  anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet

Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Anhang.

 

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter kann für jegliche direkte oder indirekte Schäden, die in Folge Ihres Aufenthaltes entstehen, weder haftbar gemacht werden noch die Verantwortung tragen. Dies beinhaltet ohne Ausnahme alle Schäden oder Verluste durch Feuer, Raub oder strafbares Verhalten sowie jegliche Fälle von Höherer Gewalt. Außerdem unterliegen alle Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch Sie oder Ihre Gäste oder andere Personen, für die Sie während Ihres Aufenthaltes verantwortlich sind, Ihrer Verantwortung.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, wobei der Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

 

§ 12 Sonstiges

Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

Der Vermieter ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen. Der Vermieter ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen  Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Türkischen Republik.

Hausordnung

 

 

Allgemein

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Sie brauchen Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung oder Balkon befinden oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und Inventar sorgsam um. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten. Sie tragen während der gesamten Mietzeit die Verantwortung. Verschließen Sie beim Verlassen der Ferienwohnung die Fenster und schließen Sie die Haustür immer ab. Wir übernehmen bei einem Einbruch oder Diebstahl keinerlei Haftung! Lassen Sie den Wohnungstürschlüssel nicht in der Wohnung, wenn Sie das Haus verlassen! Von außen kann die Tür nicht ohne Schlüssel geöffnet werden. Für die Reinigung der Ferienwohnung während Ihres Aufenthaltes sind Sie selbst verantwortlich. Die dafür notwendigen Geräte stellen wir Ihnen zur Verfügung. Ebenfalls finden Sie eine Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien (Spülmittel, Abwaschlappen, Geschirrtücher, Toilettenpapier) vor, die durch uns nicht ergänzt werden.

 

Küche

Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt werden, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben.

 

Müll:

Dafür stehen entsprechende Müllbehälter  zur Verfügung. Wir werden Ihnen beim Check-In die vorgesehenen Plätze genau erklären. Wir bitten Sie in der Sommerzeit täglich die Abfälle aus den Appartements hinauszutragen.

 

An die Raucher

Das Rauchen ist in unseren Ferienwohnungen grundsätzlich verboten. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir dies Ihnen zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Dies ist keineswegs im Mietpreis enthalten. Daher darf bei uns, nur auf den überdachten Balkonen, Garten oder Dachterrasse geraucht werden, dort stehen auch Aschenbecher bereit. 

 

Schlüssel

Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

Bad

Bitte keine Hygieneprodukte und auch keine Essensreste in der Toilette entsorgen.

 

Beschädigung

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

Sorgfaltspflicht

Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden die durch Unwetter entstehen können zu vermeiden. Die Vermieterin haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.

 

Abreise

Bei Ihrer Abreise sollte die Ferienwohnung so aussehen, wie Sie dieses bei Ihrer Ankunft vorgefunden haben, ausgenommen die Endreinigung.

 

Folgende Aufgaben sind von Ihnen als Mieter zu erledigen:

  • Entsorgen Sie bitte alle übrig gebliebenen Lebensmittel, insbesondere leeren Sie den Kühlschrank und das Gefrierfach.

  • Erledigen Sie den Abwasch und stellen Sie das trockene Geschirr an seinen vorgesehenen Platz.

  • Entsorgen Sie Ihren Hausmüll aus sämtlichen Mülleimern in die vorgesehenen Müllcontainer.

  • Verlassen Sie die Ferienwohnung besenrein.

  • Falls noch nicht geschehen, zeigen Sie uns alle Schäden und Verluste an der Wohnung und der Ausstattung an.

  • Verschließen Sie die Eingangstür und geben Sie uns alle empfangenen Schlüssel zurück.

 

Sollte der Gast das Apartment in einem Mutwillig stark verschmutzen Zustand hinterlassen, behalten wir uns das Recht vor eine Reinigungspauschale von € 50,00 zu berechnen, die wir von der Kaution abziehen.

 

Kündigung

Bei mehrfachem Verstoß gegen diese Mietbedingungen kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht. Im Fall der Kündigung der Wohnung seitens des Gastgebers wegen der Verletzung der Regeln der Hausordnung wird dem Gast der volle Betrag für die reservierte Wohnung verrechnet, ohne Rücksicht auf den verkürzten Aufenthalt.

 

Reklamationen

Alle Reklamationen werden nur berücksichtigt wenn sie während des Aufenthaltes gemeldet wurden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner vor Ort in Turgutreis ist:

Frau Sumru Gürler

Mobil: +90 (0) 532 28 22 (Deutsch, Englisch, Türkisch)

 

Ihr Ansprechpartner in Deutschland  ist:

Herr Selcuk Gürler

Mobil: +49 (171) 945 77 54 (Deutsch, Englisch, Türkisch)

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